Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung Stuttgart

Eine der aufwendigsten Aufgaben im Rahmen der Verwaltung eines Unternehmens ist die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Denn diese geht über die reine Erstellung der Gehaltsabrechnung für Ihren Mitarbeiter hinaus. Neben zahlreichen steuerlichen Vorschriften sind auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten.

Wir kümmern uns um alles

Sie müssen regelmäßig pünktlich und korrekte Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise für die Krankenversicherung, Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt, Meldungen an Versorgungswerke und die Berufsgenossenschaft sowie Meldungen an andere Behörden erstellen.

Moderne Ausstattung

Alle erforderlichen Meldungen müssen auf elektronischen Weg übermittelt werden. Hierfür ist eine leistungsfähige Lohnabrechnungssoftware nötig. Die Auslagerung Ihrer Lohnabrechnung zum Steuerberater bietet daher viele Vorteile. Wir übernehmen als Steuerberatungskanzlei in Stuttgart für Sie die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und kümmern uns um die pünktliche Erfüllung sämtlicher steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Meldungen in elektronischer Form.

In besten Händen

Darüber hinaus sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle mit der Beschäftigung von Mitarbeitern zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Ihr Lohn ist bei uns in den besten Händen. Und Sie als Unternehmer können sich ganz um Ihr eigentliches Geschäft kümmern.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung

  • Einrichtung der Lohnbuchführung / Gehaltsbuchführung / Baulohnbuchführung
  • Monatliche Erstellung der Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung / Baulohnabrechnung
  • Führen der Lohnkonten und Jahreslohnkonten
  • Übermittlung der Lohnsteueranmeldung, der Sozialversicherungsmeldungen, der Meldungen zur Berufsgenossenschaft sowie Meldungen an die SOKA Bau
  • Anfertigung und Übermittlung sämtlicher Meldungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung wie Sofortmeldungen neuer Arbeitnehmer, sozialversicherungsrechtliche Meldungen, Schwerbehindertenausgleichsabgabe u.a.
  • Meldung Ihrer privaten Haushaltshilfe im Haushaltsscheckverfahren
  • Berechnungen (z.B. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Pfändungen, Tantiemen etc.)
  • Erstellung aller Bescheinigungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung z. B. Entgeltbescheinigung, Arbeitsbescheinigungen, Lohnsteuerbescheinigungen etc.
  • Anfertigung von Anträgen wie z.B. den Antrag auf Kurzarbeitergeld
  • Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer

...Fortsetzung

  • Betreuung bei Lohnsteuerprüfung und Sozialversicherungsprüfung
  • Berechnung der Personalkosten
  • Simulation von Gehaltserhöhungen
  • Beratung bei der Gehaltsoptimierung Ihrer Mitarbeiter (mehr Netto vom Brutto)
  • Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge der Angestellten
  • Beratung in allen Abrechnungsangelegenheiten wie Vergleich unterschiedlicher Steuermerkmale z.B. Lohnsteuerklassenvergleich, Kinderfreibeträge
  • Erstellung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsverträgen
  • Beratung zu Kündigungen
  • Reisekostenabrechnungen
  • Führen der Urlaubsstatistik
  • Personalaktenführung (auf Wunsch digital)
  • DATEV Arbeitnehmer online
  • DATEV Unternehmen online
  • Management des elektronischen Zahlungsverkehrs im Rahmen der Lohnbuchhaltung (Übermittlung der Zahlungsaufträge an Ihr Kreditinstitut u.a.)

Ihre Vorteile

  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft
  • Zeitersparnis
  • Kostenvorteil gegenüber der unternehmensinternen Abrechnung der Gehälter
  • Schnelle Bearbeitung durch Einsatz modernster Lohnabrechnungs-Software
  • Hilfestellung auch bei schwierigen Einzelfragen
  • Kein komplexes Fachwissen nötig
  • Die Möglichkeit jederzeit qualifizierte Auskünfte zu erhalten
  • Sicherheit auch bei Betriebsprüfungen
  • Sicherung der Daten der Lohnabrechnung im DATEV-Rechenzentrum

FAQ

FAQ

Betreuen Sie ausschließlich in der Region Stuttgart?

Wir beraten in der Region Stuttgart und deutschlandweit kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Die Beratung findet in unserer Kanzlei in Stuttgart-Ost statt. Unsere Kanzlei in der Werastraße 116 in Stuttgart ist gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, Parkplätze sind im Umfeld vorhanden. In der Region Stuttgart beraten wir gerne auch bei Ihnen vor Ort.

Zuletzt aktualisiert am 2018-11-13 von admin.

Bieten Sie auch andere Leistungen für Unternehmen und Privatpersonen an?

Ja wir bieten Ihnen viele weitere Leistungen. Wir erstellen Ihnen z.B. gerne Ihre Finanzbuchführung, Ihren Jahresabschluss, Ihre Steuererklärung und beraten Sie in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen oder bei der Gründung Ihres Unternehmens.

Zuletzt aktualisiert am 2018-11-13 von admin.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Lohnabrechnung bei Einstellung eines Arbeitnehmers?

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters sind u.a. folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausgefüllter Personalfragebogen (hierüber werden alle notwendigen Daten abgefragt, die entsprechende Vorlage bekommen Sie von uns)
  • Arbeitsvertrag
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Nachweis der Elterneigenschaft
  • Verträge über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder vermögenswirksamen Leistungen (VWL)
  • Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)

Zuletzt aktualisiert am 2018-11-13 von admin.

Bieten Sie nur normale Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung an?

Nein, neben der Abrechnung von normalen Löhnen und Gehältern bieten wir Ihnen z.B. auch die Baulohnabrechnung an.

Zuletzt aktualisiert am 2018-11-13 von admin.

Habe ich einen Anspruch darauf, von zu Hause aus zu arbeiten? (Home Office)

Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht.

Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeit im Home Office kann jedoch jederzeit vertraglich vereinbart werden. 

Des Weiteren kann sich die Option des von zu Hause aus arbeiten zudem aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

Bei der Arbeit im Home Office sind auch u.a. datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne.

Zuletzt aktualisiert am 2020-03-16 von abs.

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